Wie bekommt man eine Betreuerin/ einen Betreuer?

Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch Betroffene können sich selbst an ein Amtsgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.

In den meisten Fällen werden das Gesundheitsamt, andere Behörden, Pflegeeinrichtung en oder Angehörige tätig und regen die Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht an.

Dieses prüft dann durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung der Betroffenen, ob eine Betreuung notwendig ist.

Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt, liegt beim zuständigen Richter. Er entscheidet allein vor dem Hintergrund der entsprechenden Sachlage, unter Umständen auch gegen den Willen der Betroffenen.

 


Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.