Als Berufsbetreuer werden wir tätig für Menschen, die infolge einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten kurz- oder langfristig nicht mehr selbst regeln können.
Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet.
Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt.
Als gesetzliche Vertreter nehmen wir die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Ämtern und Institutionen wie z.B. Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen und Versicherungen wahr.
Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten. Grundsätzlich besprechen wir jede Entscheidung und treffen sie im Sinne des freien Willens der Betreuten auf der Grundlage der UNO-Menschenrechtskonvention.
Ziel ist, Unterstützung dahingehend zu leisten, ihre Selbständigkeit ganz oder zumindest teilweise wieder herzustellen.