Wann endet eine Betreuung?

Die Auflösung einer Betreuung kann durch den Betreuten oder den Betreuer angeregt werden. Wenn Betreuter, Betreuer und das Betreuungsgericht zu einer Einigung kommen, ist eine sofortige Betreuungsauflösung möglich.

Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so entscheidet das Betreuungsgericht Es kann die Betreuung auch entgegen dem Wunsch des Betroffenen aufrechterhalten.

Die Betreuungsgerichte sind dazu verpflichtet, die Notwendigkeit einer Betreuung regelmäßig zu überprüfen. Übliche Überprüfungsfristen sind je nach Sachlage nach einem, zwei oder spätestens sieben Jahren.


Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.