Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die wir als Betreuer/-in künftig zuständig sind.
Diese Aufgabenkreise sind:
Vermögenssorge
Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmung
Entscheidung über die Unterbringung
Wohnungsangelegenheiten
Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte
Das Amtsgericht kann zur Betreuung in mehreren, aber auch nur einem dieser Aufgabenkreise einen/eine Berufsbetreuer/-in bevollmächtigen.
Bei der regelmäßigen Überprüfung klärt das Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertreten wir die Interessen der Betreuten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.